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Im Zusammenhang mit der Umsetzung einer solchen Maßnahme sind auch ausgewählte INDUWA-Produkte förderfähig:
Enthärtungsanlagen
Dosieranlagen
Heizungswasserfülleinheiten
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Heizungsoptimierung und Wärmeerzeugung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 01.01.2021 energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Seit dem 01.01.2024 wird die Förderung für Wärmeerzeuger (BEG EM 5.3) von der KfW verwaltet, während die Heizungsoptimierung (BEG EM 5.4) weiterhin vom BAFA betreut wird.
Fördervoraussetzungen (BEG EM / Stand 01.01.2024
Voraussetzung für eine Förderung ist entweder der Einbau eines neuen Wärmeerzeugers (BEG EM 5.3) oder der Austausch von Heizungsumwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen in Bestandsgebäuden in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich (BEG EM 5.4).
Gefördert werden alle Bruttokosten (inkl. Mehrwertsteuer), die dem Antragsteller im Rahmen der energetischen Maßnahme tatsächlich entstehen. Dazu zählen:
Diese Leistungen müssen direkt mit der Umsetzung der förderfähigen Maßnahme im Zusammenhang stehen. Weitere Details finden Sie unter https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html oder https://www.kfw.de/kfw.de.html
Antragsberechtigt sind alle Investoren, die förderfähige Maßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden umsetzen. Dazu zählen unter anderem:
Ziel der BEG-Förderung
Die Förderung soll:
Wichtig: Eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe ist nicht erforderlich!
Die BEG ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 sowie des Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Rechtsgrundlage ist die am 29.12.2023 veröffentlichte BEG-EM-Richtlinie.
Interessieren Sie sich für die förderfähigen Wasserenthärtungsanlagen?
Hier finden Sie unsere Produktübersicht
BEG EM 5.3 – Wärmeerzeugung (Heizungstausch)
Wenn Sie z. B. Ihren alten Öl- oder Gaskessel durch eine Wärmepumpe ersetzen, können Sie folgende Förderungen erhalten:
Wichtig:
Der maximale Zuschuss liegt bei 70 % – unabhängig von der Antragstellergruppe.Der Heizungstausch muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein (inkl. hydraulischem Abgleich oder Anpassung der Luftvolumenströme).
BEG EM 5.4 – Heizungsoptimierung
Wenn Sie alte Heizungsumwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch moderne Hocheffizienzpumpen ersetzen und gleichzeitig einen hydraulischen Abgleich durchführen, erhalten Sie: 15 % Förderung der Gesamtkosten. Zusätzlich 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist.
Voraussetzungen
Gebäudegröße:
• Für Wohngebäude: max. 5 Wohneinheiten (WE)
• Für Nichtwohngebäude: max. 1.000 m² Nutzfläche
Alter der Wärmeerzeuger:
• Mindestens 2 Jahre alt
• Bei fossilen Brennstoffen: nicht älter als 20 Jahre
BEG EM 5.3 – Wärmeerzeugung (KfW)
BEG EM 5.4 – Heizungsoptimierung (BAFA)
Die Beantragung einer Förderung für einen der oben genannten Wärmeerzeuger muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung eines förderfähigen Wärmeerzeugers erbracht werden. Dazu gehören z.B. auch Planungsleistungen, die im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Wärmequellenerschließung einer Wärmepumpenanlage erforderlich sind.
Die Beantragung der Fördermittel findet nur auf elektronischen Weg statt. Anträge die per Post eintreffen werden nicht berücksichtigt. Unter nachfolgendem Link kommen Sie direkt zum elektronischen Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag erst stellen, sobald alle Planungen und Kosten vorliegen. Nachträgliche Anpassungen oder Ergänzungen werden nicht berücksichtigt.
Auf der offiziellen Seite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie weitere Informationen: